Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert des Verfahrens.

 

Erstberatung:

Die Erstberatung ist seit dem 01.07.2004 nicht mehr von dem Gebührenkatalog der RVG erfasst, so dass für die Erstberatung Honorarvereinbarungen getroffen werden müssen. Hierbei gilt Folgendes:

 

  • Für einen Verbraucher darf eine Erstberatung nicht mehr als 190,00 € zzgl. 19%  MwSt, d.h. 226,10 € kosten.
  • Für einen Unternehmer können die Kosten abweichend vereinbart werden.

 

In beiden Fällen wird die Erstberatungsgebühr allerdings auf weitere Gebühren in der gleichen Angelegenheit verrechnet.

 

Für den Verbraucher kostet eine Erstberatung (inkl. Mehrwertsteuer) bei mir:

 

bis zu 30 Minuten                                    75,00 €

zwischen 30 und 60 Minuten                  150,00 €

ab 60 Minuten                                        226,10 €

 

In besonderen Fällen können jedoch auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, in welchen Gebühren vereinbart werden, die über die gesetzlichen Gebühren hinaus gehen. Dieses, insbesondere wenn es sich um umfangreiche Akten und schwierige Falllagen handelt.

 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können Sie mich unterstützen, in dem Sie sich bereits vor dem Gespräch eine Schadensnummer geben lassen. Die Deckungszusage kann sonst auch durch mich eingeholt werden.

 

Haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe, bringen Sie bitte zum vereinbarten Termin den Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht erhalten sowie Ihren Eigenanteil von 15,00 € mit.