Fragen aus dem Alltag:

Kann ich meine Wohnung oder meinen Arbeitsvertrag per WhatsApp kündigen? Kann mir per WhatsApp gekündigt werden?

 

Was vor einigen Jahren noch undenkbar war, ist jetzt schon teilweise Realität. Da werden so wichtige Dinge, wie eine Kündigung einer Wohnung oder eines Arbeitsvertrages mal eben per WhatsApp an den Vermieter/den oder die Angestellte verschickt. Aber ist so etwas wirklich wirksam?

 

Für den Arbeitsvertrag gilt gem. §623 BGB Folgendes: die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag … zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Die Schriftform bedeutet jedoch, dass das Kündigungsschreiben eine eigenhändige Unterschrift enthalten muss. Dieses fehlt nicht nur bei WhatsApp-Nachrichten, sondern auch bei Fax, E-Mail und SMS. Zur Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf es daher immer noch eines eigenhändig unterschriebenen Briefes. Eigentlich gar nicht so verkehrt, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses löst eine Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Folgen aus, die man sich im Vorfeld gut überlegen sollte. Eine WhatsApp ist da viel zu leicht aus Versehen auch abgeschickt. Hieraus folgt aber erst recht, dass eine mündliche Kündigung auch nicht wirksam ist.

 

Für den Mietvertrag gilt gem. §568 I BGB, dass die Kündigung der schriftlichen Form bedarf. Demnach gilt auch hier, dass auch die Kündigung eines Mietvertrages der eigenhändigen Unterschrift des Kündigenden bedarf. Auch hier dürfte eine Kündigung per Fax, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht damit formunwirksam sein.

 

 

Also in solchen Fällen rechtzeitig einen Brief schreiben und diesen – wenn er nicht persönlich übergeben werden kann – ganz altmodisch mit der Post verschicken! Dieses spart dann viele Nerven.