Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016

Bereits zum 01.01.2016 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert.

Die Beträge für den Kindesunterhalt wurden nochmals leicht angehoben. Es wurde ferner das seit dem 01.01.2016 erhöhte Kindergeld (von 184,00 € auf 190,00 €) berücksichtigt. 

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