Bereits zum 01.01.2016 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert.
Die Beträge für den Kindesunterhalt wurden nochmals leicht angehoben. Es wurde ferner das seit dem 01.01.2016 erhöhte Kindergeld (von 184,00 € auf 190,00 €) berücksichtigt.
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