Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2015

Zum 01.01.2015 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

Es sind folgende Änderungen bei den Selbstbehalten gegenüber den Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen:

 

Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und volljährigen Kindern, welche diesen gleichzusetzen sind:

 

Erwerbstätig:                       statt 1.000,00 € jetzt 1.080,00 €

Nicht Erwerbstätig:              statt 800,00 € jetzt 880,00 €

 

Selbstbehalt gegenüber anderen volljährigen Kindern:

 

statt 1.200,00 € jetzt 1.300,00 €

 

Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten:

 

statt 1.100,00 € jetzt 1.200,00 €

 

Selbstbehalt gegenüber den eigenen Eltern:

 

statt 1.600,00 € jetzt 1.800,00 €

 

 

Dieser Hinweis dient lediglich als Information und kann eine Beratung nicht ersetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0