Zum 01.01.2015 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.
Es sind folgende Änderungen bei den Selbstbehalten gegenüber den Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen:
Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und volljährigen Kindern, welche diesen gleichzusetzen sind:
Erwerbstätig: statt 1.000,00 € jetzt 1.080,00 €
Nicht Erwerbstätig: statt 800,00 € jetzt 880,00 €
Selbstbehalt gegenüber anderen volljährigen Kindern:
statt 1.200,00 € jetzt 1.300,00 €
Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden/geschiedenen Ehegatten:
statt 1.100,00 € jetzt 1.200,00 €
Selbstbehalt gegenüber den eigenen Eltern:
statt 1.600,00 € jetzt 1.800,00 €
Dieser Hinweis dient lediglich als Information und kann eine Beratung nicht ersetzen.
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